Ombudschaft für Fachkräfte

Besuche in Einrichtungen und Jugendämtern

Sie leiten eine Jugendhilfeeinrichtung oder wünschen für Ihre Einrichtung, dass sich unsere Ansprechpartner*innen bei Ihnen und den jungen Menschen persönlich vorstellen? Sie sind in einem Jugendamt tätig und an einem fachlichen Austausch mit uns interessiert?

Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren einen Termin. Auf unserem Instagram-Profil sehen Sie Beispiele unserer Öffentlichkeits- und Netzwerkarbeit. 

Ombudschaft in der Jugendhilfe

Die Jugendhilfe ist vom Grundgedanken der partnerschaftlichen Beteiligung geprägt. Jede Rolle bringt besondere Herausforderungen mit sich. Fachkräfte im Kinder- und Jugendhilfebereich verfolgen das Ziel, Familien unter besonderer Beachtung des Kindeswohls zu unterstützen und zu fördern. 

Seit der Reform des SGB VIII und des Inkraftretens des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) im Juni 2021 sind Ombudsstellen nach § 9a SGB VIII verstetigter Bestandteil der Kinder- und Jugendhilfe.

Den § 9a SGB VIII finden Sie im Folgenden im Wortlaut.

§ 9a SGB VIII Ombudsstellen

"In den Ländern wird sichergestellt, dass sich junge Menschen und ihre Familien zur Beratung in sowie Vermittlung und Klärung von Konflikten im Zusammenhang mit Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 und deren Wahrnehmung durch die öffentliche und freie Jugendhilfe an eine Ombudsstelle wenden können. Die hierzu dem Bedarf von jungen Menschen und ihren Familien entsprechend errichteten Ombudsstellen arbeiten unabhängig und sind fachlich nicht weisungsgebunden. § 17 Absatz 1 bis 2a des Ersten Buches gilt für die Beratung sowie die Vermittlung und Klärung von Konflikten durch die Ombudsstellen entsprechend. Das Nähere regelt das Landesrecht."

 

Wenn Sie Infoflyer downloaden oder kostenlos bestellen möchten, können Sie dies über unser Bestellformular tun.