Ombudschaft Baden-Württemberg

Die Landesregierung hat das Ombudssystem für Baden-Württemberg eingerichtet und es fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Es handelt sich um ein unabhängiges, flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe.

Vorrangiges Ziel ist es, die Beteiligung der Ratsuchenden durch Information und Beratung zu fördern, damit sie ihre Rechte kennen und wahrnehmen können. 

Hier finden Sie die Ombudsstellen

Organisatorisch ist das Landesombudssystem beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS) verortet und es umfasst einen dreigliedrigen Aufbau:

Neben der Geschäftsstelle mit Sitz in Stuttgart (Ebene 1) gibt es in jedem Regierungsbezirk ein Beratungsbüro, in denen die hauptamtlichen Fachkräfte tätig sind (Ebene 2).

Ferner bauen wir mittlerweile regionale Netzwerke mit ehrenamtlichen Ansprechpersonen auf (Ebene 3). 

Die Informations- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder ist innerhalb der Geschäftsstelle angesiedelt.

Von wesentlicher Bedeutung ist das Prinzip der Unabhängigkeit bei Ombudschaft: Das heißt, dass keine Einflussfaktoren auf die inhaltliche Arbeit einwirken dürfen und Ombudschaft keinen Vorgaben durch die öffentliche oder freie Jugendhilfe unterliegt.

Diese Unabhängigkeit ist auch gegenüber dem KVJS gewährleistet und in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Sozialministerium festgehalten. Ein Beirat, der das Landesombudssystem begleitet und unterstützt, überwacht dessen Unabhängigkeit; der Beirat setzt sich zusammen aus Fachleuten der Politik, der Wissenschaft und des Kinder- und Jugendhilfebereichs.

Die Ombudsstellen arbeiten somit weisungsfrei und agieren entsprechend einzig im Auftrag ihrer Adressat*innen, sie orientieren sich am Wohl der Kinder und Jugendlichen und die Beratungen finden kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch auch anonym statt.

Ombudschaftliche Beratung

Das System der Kinder- und Jugendhilfe erfordert Ombudsstellen - trotz oder gerade weil das SGB VIII von dem Grundgedanken der partnerschaftlichen Beteiligung aller, die im Rahmen des jugendhilferechtlichen Dreiecks Vereinbarungen (Hilfeplanung) treffen, geprägt ist.

Ein Austausch auf Augenhöhe setzt voraus, dass alle Beteiligten über das gleiche Wissen verfügen, sich dementsprechend artikulieren können und es ihnen möglich ist, sich im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie angrenzenden Themenbereichen zurecht zu finden.

Ombudschaft verstärkt die Partizipation der jungen Menschen und deren Familien in der Kinder- und Jugendhilfe, indem strukturelle Machtasymmetrien betrachtet und möglichst ausgeglichen werden. 

Für viele Familien ist der Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch Neuland, was zu Unsicherheiten führen kann. Fachkräfte hingegen gehen täglich mit den Verfahren der Jugendhilfe sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen um und bringen somit eine gewisse Routine mit.

Für junge Menschen und deren Familien reichen häufig Informationen und Beratung zum Umgang mit den entsprechenden Verfahren und Abläufen aus, damit sie gestärkt in anstehende Gespräche gehen und ihre Interessen angemessen darlegen können.

Manchmal aber ist die Situation komplizierter, es gibt bereits eine lange Vorgeschichte, es kommt aufgrund der sehr unterschiedlichen Sichtweisen zu keiner Einigung oder eine Hilfe wurde bereits abgelehnt, so dass schnell entschieden werden muss, ob man einen Widerspruch formulieren möchte.

Auch in diesen Fällen wünschen sich Ratsuchende Unterstützung in Form einer unabhängigen Einschätzung, Formulierungshilfen oder vielleicht auch einer persönlichen Begleitung zum nächsten Gespräch. Auch hier gibt es die Möglichkeit, Unterstützung von der zuständigen Ombudsperson zu erhalten.

Was wir aber nicht sind:

  • Rechtsanwält*innen
  • Gutachter*innen
  • Entscheider*innen