Über uns

Die Landesregierung hat das Ombudssystem für Baden-Württemberg eingerichtet und es fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Es handelt sich um ein unabhängiges, flächendeckendes und niedrigschwelliges Angebot für Kinder, Jugendliche und ihre Familien im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Vorrangiges Ziel ist es, die Beteilung der Ratsuchenden durch Information und Beratung zu fördern, damit sie ihre Rechte kennen und wahrnehmen können. Zur Zielgruppe gehören auch ehemalige Heimkinder.

Hier finden Sie die Ombudsstellen

Organisatorisch ist das Landesombudssystem beim Kommunalverband für Jugend und Soziales verortet und es umfasst einen dreigliedrigen Aufbau: Neben der Geschäftsstelle mit Sitz in Stuttgart (Ebene 1) gibt es in jedem Regierungsbezirk ein Beratungsbüro, in denen die hauptamtlichen Fachkräfte tätig sind (Ebene 2). Ferner ist vorgesehen, im Laufe der Zeit regionale Netzwerke mit ehrenamtlichen Ansprechpersonen ergänzend aufzubauen (Ebene 3).  Die Anlauf- und Informationsstelle für ehemalige Heimkinder ist innerhalb der Geschäftsstelle angesiedelt.

Von wesentlicher Bedeutung ist das Prinzip der Unabhängigkeit bei Ombudschaft: Das bedeutet, dass keine Einflussfaktoren von außen auf die inhaltliche Arbeit einwirken dürfen und die Beratungen keinen Anweisungen durch die öffentliche oder freie Jugendhilfe unterliegen. Diese Unabhängigkeit ist auch gegenüber dem KVJS gewährleistet und in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Sozialministerium festgehalten. Ein Beirat, der das Landesombudssystem begleitet und unterstützt, überwacht dessen Unabhängigkeit; der Beirat setzt sich zusammen aus Fachleuten der Politik, der Wissenschaft und des Kinder- und Jugendhilfebereichs. Die Ombudsstellen arbeiten ergo weisungsfrei und agieren entsprechend einzig im Auftrag ihrer Adressat*innen, sie orientieren sich am Wohl der Kinder und Jugendlichen und sie finden kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch auch anonym statt.