Die Ombudschaft

Ombudschaft als Beratungsangebot in der Kinder- und Jugendhilfe verfolgt das Ziel, strukturelle Machtasymmetrien auszugleichen und eine faire, rechtskonforme Regelung von Streitfragen zu erreichen.

Das System der Kinder- und Jugendhilfe erfordert Ombudsstellen - trotz oder gerade weil das SGB VIII von dem Grundgedanken der partnerschaftlichen Beteiligung aller, die im Rahmen des jugendhilferechtlichen Dreiecks Vereinbarungen (Hilfeplanung) treffen, geprägt ist. Ein Austausch auf Augenhöhe setzt voraus, dass alle Beteiligten über das gleiche Wissen verfügen, sich dementsprechend artikulieren können und es ihnen möglich ist, sich im System der Kinder- und Jugendhilfe sowie angrenzenden Themenbereichen zurecht zu finden.

Für viele Familien ist der Kinder- und Jugendhilfebereich jedoch Neuland. Fachkräfte hingegen gehen täglich mit den Verfahren der Jugendhilfe sowie den rechtlichen Rahmenbedingungen um und bringen somit eine gewisse Routine mit. Häufig führt dies bei Familien zu Unsicherheit und einem Gefühl der Unterlegenheit. Sie wünschen sich Informationen von einer neutralen Stelle, bei der Sie sich über Abläufe informieren und gemeinsam überlegen können, wie sie ihre Wünsche und Vorstellungen gut begründen und darlegen. Häufig reichen Informationen und Beratung zum Umgang mit dem entsprechenden Verfahren aus, damit Ratsuchende gestärkt in die anstehenden Gespräche gehen und ihre Interessen angemessen darlegen können.

Manchmal aber ist die Situation komplizierter, es gibt bereits eine lange Vorgeschichte, es kommt aufgrund der sehr unterschiedlichen Sichtweisen zu keiner Einigung oder eine Hilfe wurde bereits abgelehnt, so dass schnell entschieden werden muss, ob man einen Widerspruch formulieren möchte. Auch in diesen Fällen wünschen sich die betroffenen Familien Unterstützung in Form einer unabhängigen Einschätzung, Formulierungshilfen oder vielleicht auch einer persönlichen Begleitung zum nächsten Gespräch. Auch hier gibt es die Möglichkeit, Unterstützung von der zuständigen Ombudsperson zu erhalten. Ombudschaft verfolgt hierbei immer das Ziel, die Ermittlung des geeigneten und notwendigen Hilfebedarfs in einem kooperativen Einigungsprozess zu unterstützen.

Was wir aber nicht sind:

  • Rechtsanwält*innen
  • Gutachter*innen
  • Entscheider*innen

Videoreihe "Hört doch mal zu" vom Bundesnetzwerk Ombudschaft

Im Videoprojekt “Hört doch mal zu!” erzählen Jugendhilfeerfahrene aus verschiedenen Bundesländern in drei Videos von ihren Erfahrungen mit der Kinder- und Jugendhilfe. Dabei beschreiben sie Schwierigkeiten und Probleme, aber auch, was gut war und formulieren Wünsche an Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe.