
Neue Hinweise zum Taschengeld und Hygieneaufwand in der stationären Jugendhilfe in Baden-Württemberg
Neues von den Trägern der freien Jugendhilfe in Baden-Württemberg!
Im Nachgang zu den Jugendforen der Caritas und der Diakonie in Baden-Württemberg sind drei Papiere als Handreichung für junge Menschen entstanden:
"Wenn ihr in der stationären Jugendhilfe wohnt, erhaltet ihr einen so genannten „Barbetrag“, den ihr als Taschengeld kennt. Die Höhe eures Taschengelds und wozu es zu verwenden ist, wird in einer Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums sowie in jährlich veröffentlichten Empfehlungen zu „Sonderaufwendungen im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII“ beschrieben.
Die Höhe des Taschengelds staffelt sich dabei nach Alter und wird jährlich angepasst, d. h. erhöht. Ihr findet die aktuellen Beträge auf der Website des KVJS-Landesjugendamts (siehe Link unten bei den Quellen). Euer Taschengeld werdet ihr in der Regel über die Einrichtung, also von euren Erzieher*innen auf der Gruppe bekommen."
Hier findet Ihr die Papiere als PDF zum Anschauen und Download:
Papier für junge Menschen unter 18 Jahre
Papier für junge Menschen ab 18 Jahre